Marokko hat in seiner Cannabis-Legalisierungspolitik einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Das offizielle Logo für legale Cannabisprodukte wurde laut offiziellem Regierungsanzeiger im April bekannt gegeben. Eine Bekanntmachung in der offiziellen Regierungszeitung enthüllte das Logo legaler Cannabisprodukte in Marokko. Dieses Logo muss auf allen legalisierten Cannabisprodukten angebracht werden.
Bis Mai hat die National Authority for Cannabis Related Activities (ANRAC) 2.905 Lizenzen für die legale Produktion von Cannabis genehmigt.
In einer aktuellen Erklärung sagte ANRAC, dass es in diesem Jahr 2.942 Anträge geprüft habe. Diese Zahl ist eine deutliche Steigerung gegenüber den 609 im letzten Jahr erteilten Genehmigungen. ANRAC vergab außerdem 168 Lizenzen an 61 Pharmaunternehmen, 16 Genossenschaften, 37 Unternehmen und 7 Einzelpersonen. Von den 168 an Betreiber erteilten Lizenzen sind 48 für die industrielle Nutzung und den Export bestimmt.
Das Nationale Amt für Lebensmittelsicherheit (ONSSA) erteilte 73 Erzeugergenossenschaften 73 Lizenzen für die Verwendung von „Beldia“-Saatgut auf einer Fläche von 1.262 Hektar und 11 Lizenzen für die Verwendung von ausländischem Saatgut an 22 Erzeugergenossenschaften auf einer Fläche von 286 Hektar.
Darüber hinaus wurden ab der legalen Ernte im Jahr 2023 42 verschiedene Cannabisprodukte hergestellt und bei drei Betreibern und einer Verarbeitungsgenossenschaft zur Registrierung eingereicht. Dazu gehören 11 Arten von Kosmetika und Körperpflegeprodukten. Mit Stand vom 23. April hat das Gesundheitsministerium sieben Registrierungszertifikate ausgestellt, davon zwei für Nahrungsergänzungsmittel und fünf für Kosmetika und Körperpflegeprodukte. Die restlichen Produkte werden von den zuständigen Abteilungen abgenommen. Prüfung und wird voraussichtlich in Kürze eine Registrierungsbescheinigung erhalten.
Marokko verabschiedete 2021 das Gesetz Nr. 13-21 über die legale Verwendung von Cannabis und positionierte sich damit als einer der wichtigsten afrikanischen Produzenten von medizinischem Cannabis. Die Nationale Behörde für Cannabis-bezogene Aktivitäten (ANRAC) gab im März dieses Jahres bekannt, dass Marokkos erste legale Cannabisernte 294 Tonnen betrug.
Auf der Ratssitzung im Dezember legte die Agentur einen Bericht über die Erfolge im Jahr 2022, den technischen und finanziellen Fortschritt im Jahr 2023 sowie Aktionspläne für 2024 vor. Der Beamte kündigte an, dass ab 2023 marokkanische Hanfprodukte mit CBD (Cannabidiol) weiterverkauft werden können inländische und internationale Märkte wie Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika. Die Ministerien für Gesundheit und Landwirtschaft haben den entsprechenden Erlass im November 2023 unterzeichnet.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Ministerien vom 14. November 2023 über Lebensmittel und Getränke für besondere Ernährungszwecke müssen Nahrungsergänzungsmittel, die Cannabisextrakte, insbesondere CBD, enthalten, weniger enthalten als 0,3 %. Alle Produkte mit mehr als 0,3 % sind strengstens verboten. Diese Konzentration muss anhand eines Cannabidiol-Extrakt-Analyseberichts überprüft werden, der von einem analytischen Labor ausgestellt wurde, das von der National Cannabis Related Activities Regulatory Authority akkreditiert ist.
Bezüglich des Registrierungsprozesses für Produkte, die auf Cannabisextrakten basieren, muss in einem von einem ANRAC-akkreditierten Kontrolllabor unterzeichneten und gestempelten Analysebericht die Dosis des Cannabisextrakts im Endprodukt, die THC-Menge im Endprodukt und der Cannabidiolgehalt angegeben werden THC-Gehalt in der Substanz. Jeder Registrierungsantrag, der den oben genannten Hinweisen nicht entspricht, wird abgelehnt.
Was Kosmetika betrifft, so ist es laut Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 25. Oktober 2023 zu den Registrierungsverfahren für Kosmetika und Körperpflegeprodukte streng verboten, dass Cannabisextrakte für Kosmetika THC enthalten. Das fertige Produkt darf keine Spuren von THC enthalten. Der Nachweis der THC-Freiheit muss durch einen Analysebericht erfolgen, der von einem ANRAC-akkreditierten Analyselabor ausgestellt wurde.
Jedem Antrag auf Registrierung von Kosmetika oder Körperhygieneprodukten auf Cannabisbasis muss ein von ANRAC ausgestelltes Genehmigungsschreiben für die Registrierung aller dieser Produkte vorausgehen. Der Technische Beratungsausschuss, bestehend aus der Arzneimittel- und Pharmazieverwaltung und der Nationalen Arzneimittel- und Kosmetikregistrierungsverwaltung, gibt Stellungnahmen zu eingereichten Registrierungsanträgen auf der Grundlage von Dokumenten ab, die ihm von der Arzneimittel- und Pharmazieverwaltung vorgelegt wurden. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Technischen Beratungsausschusses stellt der Gesundheitsminister eine Registrierungsbescheinigung aus, die fünf Jahre gültig ist und auf Antrag des Begünstigten verlängert werden kann.
Darüber hinaus zeigen die von ANRAC durchgeführten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, dass alle von Erzeugern und Betreibern im Jahr 2023 durchgeführten Aktivitäten im Zusammenhang mit Cannabis den regulatorischen Anforderungen entsprechen (Führung der Regulierungsregister, deklarierte Gebiete, THC-Gehalt, Lieferung durch Produktionskooperativen an). Betreibermenge).
ANRAC erklärte außerdem, dass das Nationale Cannabis-Forschungszentrum Marokkos im Jahr 2024 besonderes Augenmerk auf die Entwicklung lokaler Cannabissorten und die Förderung von Investitionen in die marokkanische Cannabisindustrie im Einklang mit den Bedürfnissen des Weltmarktes legen und die erforderlichen Lizenzen an legal tätige Züchter erteilen werde Betreiber, Cannabis und seine Produkte zu verkaufen. Zertifikat.