Aromatisierte inhalierbare Cannabisprodukte sind in Kalifornien verboten
Vapes, Blüten und Pre-Rolls dürfen nur natürliche Aroma- und Geschmacksstoffe enthalten, die zum natürlichen Geschmack oder Aroma von Cannabis beitragen. Gemäß der abschließenden Begründung gehören zu den gemäß dieser Definition verbotenen Aromen unter anderem Menthol, Minze, Mango, Erdbeere, Traube, Orange, Nelke, Zimt, Ananas, Vanille, Kokosnuss, Lakritze, Kakao, Schokolade, Kirsche, Kaffee, Popcorn und Kaugummi. Darüber hinaus beschränkt Abschnitt 17303.1 die Inhaltsstoffe, die in inhalierbaren Cannabisprodukten verwendet werden dürfen, auf Cannabis, Cannabiskonzentrat, Terpene pflanzlichen Ursprungs, Zigarettenpapier, Blätter, Pre-Roll-Filterspitzen und inaktive Inhaltsstoffe, die von der FDA zur Inhalation zugelassen sind.
Neue Proposition 65-Warnhinweise für Cannabisprodukte und Geschäftsstandorte, die Personen Cannabisrauch und Delta-9-THC aussetzen
Das kalifornische Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA) hat die Warnanforderungen des Bundesstaates Proposition 65 für Produkte und Geschäftsorte erweitert, die Personen Cannabisrauch oder Delta-9-THC aussetzen können. Die neuen Vorschriften traten am 1. Oktober 2022 in Kraft. Es gibt eine einjährige Übergangsfrist sowie eine unbegrenzte Durchverkaufsklausel für Produkte, die vor dem 1. Oktober 2023 hergestellt und mit konformen Warnhinweisen gekennzeichnet wurden. Kalifornisches Cannabis-Universalsymbol
Das
Universalsymbol Das Symbol kann jetzt entweder in Schwarz oder Weiß gedruckt werden. Darüber hinaus ist bei mehreren Verpackungsschichten nur das Universalsymbol auf dem unmittelbaren Behälter erforderlich, in dem sich das Produkt befindet.
Recycling von Cannabiskartuschen und Vapes
Ab dem 1. Juli 2024 darf auf der Verpackung und dem Etikett einer Cannabiskartusche und eines „integrierten Cannabisverdampfers“ im Sinne des Business and Professions Code Abschnitt 26122 weder angegeben werden, dass die Cannabiskartusche oder der integrierte Cannabisverdampfer wegwerfbar ist, noch darf darauf hingewiesen werden, dass sie weggeworfen werden dürfen in den Müll- oder Recyclingströmen. (Versammlungsgesetz 1894). AB 1894 schreibt außerdem ab dem 1. Juli 2024 vorgeschriebene Recycling-Erklärungen in der Werbung und Vermarktung von integrierten Verdampfern und Cannabiskartuschen vor.
Jagd nach Pfeilen und anderen Recycling-Ansprüchen
Ab dem 1. Januar 2024 darf der Begriff „recycelbar“ oder eine anderweitige Anweisung an den Verbraucher, das Produkt zu recyceln, in Kalifornien nur dann verwendet werden, wenn durch die Verwendung des Pfeilsymbols angegeben wird, dass ein Produkt recycelbar ist, wenn bestimmte Recyclingfähigkeitskriterien erfüllt sind. Andernfalls handelt es sich um eine betrügerische oder irreführende Behauptung. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihren Verpackungs- und Etikettierungslieferanten zu erkundigen, da eine der herausfordernden Anforderungen darin besteht, ob die Art der verwendeten Tinte und Klebstoffe Recyclingansprüche verhindern. Ein Produkt ist in Kalifornien nicht recycelbar, wenn es Komponenten, Tinten, Farbstoffe, Klebstoffe oder Etiketten enthält, die seine Recyclingfähigkeit verhindern