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Gesetzesentwurf zu Anforderungen an Cannabisverpackungen ist nach Blockade „immer noch ein Erfolg“.

2023-03-17

Gesetzesentwurf zu Anforderungen an Cannabisverpackungen ist nach Blockade „immer noch ein Erfolg“.


Der Gesetzentwurf 157 des Repräsentantenhauses zu Anforderungen an die Verpackung von Cannabis wurde kürzlich vom Ausschuss für Verbraucher- und öffentliche Angelegenheiten des Repräsentantenhauses mit einer 3:3-Abstimmung blockiert. Andrea Reeb, die Hauptsponsorin des Gesetzentwurfs, sagte jedoch, es sei dennoch ein Erfolg gewesen.
Nach Angaben der New Mexico Legislature enthält der Gesetzentwurf neue Anforderungen an zulässige und verbotene Arten der Verpackung und Kennzeichnung von Cannabisprodukten, um Kinder besser zu schützen. Dazu gehört:
• Die Forderung, dass alle Verpackungen von Cannabisprodukten undurchsichtig sein müssen;
• Verbot, dass die Verpackung und Kennzeichnung die Verpackung und Kennzeichnung von Produkten nachahmt, die für den Verzehr durch Kinder sicher sind;


Reeb sagte, einige Verpackungen hätten Marken wie Fruity Pebbles-Müsli und Sour Patch Kids-Süßigkeiten nachgeahmt, was das Erscheinungsbild für jüngere Kinder attraktiver machen könne.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums „verzeichnen mehrere Bundesstaaten einen Anstieg des Konsums von Cannabis-Esswaren durch Kinder.“ „Im Jahr 2020 betrafen mehr als 70 Prozent der Anrufe im Giftinformationszentrum im Zusammenhang mit Marihuana-Esswaren Kinder unter 5 Jahren.“ Verbraucherwarnung, Generalstaatsanwältin von New York, Letticia James.
Der Gesetzentwurf enthält auch andere Formulierungen wie:
• Verbot von Verpackungen oder Etiketten, die Cartoons, Symbole oder Bilder verwenden, die das Abbild von Comicfiguren zeigen, die für Marketingzwecke an Kinder verwendet werden. Der Gesetzentwurf schreibt außerdem vor, dass Cannabisverpackungen keine Abbildungen von Prominenten oder deren Abbilder enthalten dürfen, die üblicherweise zur Vermarktung an Minderjährige verwendet werden; und
• Alle Produkte müssen einen Warnhinweis in Bildform enthalten, der zeigt, dass das Cannabis oder Cannabisprodukt nicht von Minderjährigen konsumiert werden sollte.




„Es gibt so viele Kinder, die etwas verwechseln, was sie essen können. Und dann werden sie richtig krank und müssen ins Krankenhaus gebracht werden“, sagte Reeb. Sie sagte, dies sei an allen Schulen ein Problem gewesen. „Die Absicht bestand im Grunde darin, es in einer Verpackung zu bekommen, in der vielleicht eine Warnung drauf war, aber sie (Kinder) konnten dort nichts sehen.“
Reeb sagte, der Gesetzentwurf habe den ersten Ausschuss ohne Probleme durchlaufen, den zweiten Ausschuss jedoch nicht. Dies liegt an bestimmten Cannabisvorschriften. Reeb sagte: „Es gibt Regeln, die auch die Verpackung von Cannabis regeln, und sie waren der Meinung, dass dies durch diese Regeln geregelt werden sollte und nicht durch ein Gesetz.“
Reeb sagte jedoch, sie habe mit der Regulierungsbehörde vor Ort sprechen können, und er sagte, es könne in ein Gesetz für einen anderen zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf aufgenommen werden. „Jetzt ist mein Gesetzentwurf tatsächlich Teil eines Pauschalangebots in der Gesetzgebung eines anderen Gesetzentwurfs“, sagte Reeb. Aus diesem Grund sei es trotz der Blockierung durch den zweiten Ausschuss immer noch ein Erfolg gewesen, sagte sie.


Nach Angaben der New Mexico Legislature gab es von März 2022 bis November 2022 insgesamt 178 Anrufe im Zusammenhang mit Cannabis beim New Mexico Poison Control Center. 50 Prozent der Anrufe (89 Anrufe) betrafen pädiatrische Fälle im Alter von 10 Jahren und jünger (New Mexico Poison and Drug Information Center). Darüber hinaus sind die Anrufe im Zusammenhang mit Cannabis um 340,48 % gestiegen, von 42 Anrufen im Jahr 2003 auf 185 Anrufe im Jahr 2021.
Reeb sagte: „Dies ist ein weit verbreitetes Problem im ganzen Staat, das damals die Krankenschwestern und das Personal in den Schulen hatten und Geld ausgeben mussten.“ Sie verbringen ihre Zeit damit, sich mit der Situation auseinanderzusetzen, im Gegensatz zu dem, womit sie sich befassen müssen.“ Das Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfs wäre der 1. August 2023.



 
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