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Der zweite Teil des deutschen Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis, die „Verordnung zum Eigenanbau von Cannabis durch Anbauvereine“, tritt heute, am 1. Juli, in Kraft und ermöglicht die Eröffnung von Cannabisclubs, in denen Menschen legal Cannabis erwerben können.
Cannabisclubs können Lizenzen beantragen
Mit der Gründung von Cannabisclubs ist nun auch der Anbau größerer Mengen Cannabis erlaubt. Als zweiter Schritt zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland dürfen Clubs, die mehr Cannabis für den Eigenbedarf produzieren wollen, ab diesem Montag mit der Cannabisproduktion beginnen. Allerdings müssen dafür strenge Auflagen wie eine Antragstellung bei den Behörden und weitere Vorbereitungen erfüllt werden.
Die offizielle Bezeichnung „Anbauvereine“ ist nun erlaubt. Diese Vereine ähneln Erwachsenenclubs und erlauben bis zu 500 Mitgliedern, Cannabis anzubauen und sich gegenseitig zum Eigenbedarf zu versorgen. Sie müssen nichtkommerzieller Natur sein, also als eingetragener Verein oder Genossenschaft organisiert sein.
Der erste Schritt, bevor der Anbau erlaubt ist, ist die Beantragung einer offiziellen Lizenz. Darin müssen etwa Mitgliederzahl, Ort und Größe der Anbaufläche, die zu erwartende Ernte, Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Gesundheits- und Jugendschutzphilosophie angegeben werden.
Vereinsmitglieder müssen zudem bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten Mitglied im Verein sein. Damit soll laut Bundesgesundheitsministerium Drogentourismus verhindert werden. Zudem dürfen die Vorstandsmitglieder des Clubs nicht wegen Drogen vorbestraft sein. Das Anbaugebiet darf kein Wohnhaus sein oder auffällige Schilder aufweisen. Werbung ist verboten, ebenso das Geldausgeben im Umkreis von 100 Metern um das Gelände und die Eingänge. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche muss ein Abstand von mindestens 200 Metern eingehalten werden.
Um Cannabis zu erhalten, müssen Konsumenten es persönlich abholen und ihren Mitgliedsausweis sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Erlaubt ist nur reines Marihuana: getrocknete Blüten und blütennahe Blätter oder abgesondertes Harz, das sogenannte Haschisch. Das Mischen mit Tabak, Nikotin oder Nahrungsmitteln ist verboten. Clubs müssen über Gewicht, Sorte, Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt und Risiken informieren. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden; Clubs sollen durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Jedes Mitglied darf bis zu 25 Gramm Marihuana pro Tag und bis zu 50 Gramm pro Monat abgeben.
Wie angesagt die Marihuana-Clubs sind, werden die nächsten Wochen zeigen. Bundesdrogenbeauftragter Burkhard Blienert (SPD) sagte, es gebe ein „hohes Interesse“ an den Clubs, die gegründet und vorbereitet werden. Demnach könnte es Clubs im hohen dreistelligen Bereich geben. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Gesetzentwurf die Kosten geschätzt und geht davon aus, dass im ersten Jahr 1.000 Clubs gegründet werden könnten, vom zweiten bis zum fünften Jahr 500 pro Jahr. Die
Clubregelung wirft viele Fragen auf
Doch für viele Gründer von Cannabisclubs im ganzen Land wirft das Gesetz derzeit mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Es bleibt die Frage, welche Behörde für die Zulassung von Clubs oder die Regulierung ihrer Aktivitäten zuständig sein wird. Investoren und Cluborganisatoren sind sich auch nicht sicher, wie schnell das Gesetz verabschiedet wird. Einige spekulieren, dass es bis 2025 dauern könnte, bis sie legal ihren Betrieb aufnehmen können.
Theoretisch werden Cannabisclubs nächsten Montag ihren Betrieb aufnehmen. Nach Bundesgesetz könnten Cannabisclubs bereits am 1. Juli ihre Aktivitäten aufnehmen. Diese regulierten Vereine dürfen bis zu 500 Mitglieder haben, von denen jedes bis zu 50 Gramm Marihuana pro Monat anbauen und verteilen darf.
In der Praxis können Cannabisclubs jedoch am 1. Juli einen Zulassungsantrag einreichen und müssen dann auf eine Genehmigung warten, bevor sie mit dem Cannabisanbau beginnen können.
Susanne Schneider, die gesundheitspolitische Sprecherin der Liberaldemokraten, kritisierte die aus ihrer Sicht unnötigen Verzögerungen bei der Einführung der neuen Regeln. Sie sagte der Rheinischen Post: „Obwohl Anträge ab dem 1. Juli gestellt werden können, ist noch völlig unklar, wann Lizenzen erteilt werden und wann Cannabis tatsächlich auf dem Markt erhältlich sein wird – es könnte Monate dauern.“
Nach dem Gesetz zur Legalisierung von Marihuana haben die Regulierungsbehörden bis zu drei Monate Zeit, um den Antrag eines Clubs zu genehmigen oder abzulehnen. Aber wie und bei wem der Antrag eingereicht wird, bleibt eine offene Frage, je nachdem, wo sich der Club befindet. Die
Marihuana-Regulierung wird in Zonen eingeteilt.
Noch verwirrender ist, dass in Deutschland solche Regelungen von staatlichen Behörden beschlossen werden. Laut Gesetz sind Regionalregierungen, Landesämter für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landwirtschaftsministerium für die Aufsicht über Clubs und die Durchsetzung der Regeln für den Cannabisanbau und -verkauf verantwortlich.
Es ist jedoch nicht klar, wohin die Veranstalter von Cannabisclubs ihre Anträge in jedem Fall schicken müssen. In Brandenburg werden die Anträge vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) geprüft, aber laut der Berliner Zeitung bleibt die zuständige Behörde in Berlin unklar.
Sascha Siebenäuger, Präsident des aufstrebenden Cannabis-Clubs Sieben25, sagte, es gebe nur wenige Informationen, aber er macht die Behörden nicht dafür verantwortlich. In einem Interview mit der Berliner Zeitung wies Siebenhauger darauf hin, dass es in Deutschland derzeit kein faires und reguliertes Modell für den Verkauf von Marihuana gebe. Vor diesem Hintergrund rechnet er mit einigen Hindernissen: „Die Aufgabe des Clubs besteht darin, flexibel zu sein und eine Einigung mit den Behörden zu erzielen“, sagte er. „Wenn dies der Fall sein sollte, wird der Fokus auf der Kontrolle des Vertriebs liegen.“
Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Registrierungsprozess als Club hat Siebenäuger die Mitgliedschaft noch nicht für die Öffentlichkeit geöffnet, obwohl er ein Grundstück hat, auf dem er bald Cannabis anbauen möchte.
Die Unsicherheiten haben andere Clubs jedoch nicht davon abgehalten, kostenpflichtige Mitgliedschaften zu akzeptieren, die sich eifrig anmelden, bevor der erwartete Ansturm einsetzt. Einige Vereine in München erhielten Berichten zufolge im April, als die Legalisierung von Cannabis in Deutschland noch in der Anfangsphase war, Tausende von Bewerbungen.
Internationales Kapital setzt auf den deutschen Markt
Organigram Holdings, ein Cannabisproduzent aus Kanada, investiert 14 Millionen Euro (etwa 109 Millionen Yuan) in die Sanity Group, einen Cannabisbetreiber mit Hauptsitz in Berlin, um sein Geschäft im Land auszubauen.
Beena Goldenberg, CEO von Organigram, betonte die Expansionsaktivitäten des Unternehmens in Europa. „Dies hat das Potenzial, uns eine Möglichkeit zu bieten, unsere eigenen Marken und branchenführenden IP-Produkte über das umfangreiche Vertriebsnetz der Sanity Group auf den Markt zu bringen“, sagte er. „Die Beziehung steigert auch unsere Einnahmen in Europa durch eine deutlich erweiterte Handelsvereinbarung.“
Im Rahmen der Vereinbarung haben Organigram und Sanity Group ihre Liefervereinbarung erweitert, um die Produktion zu steigern und die Marken und das geistige Eigentum von Organigram in Deutschland zu vermarkten. Sanity Group vertreibt bekanntermaßen Cannabisprodukte an mehr als 2.000 Apotheken in Deutschland und arbeitet mit etwa 5.000 Ärzten in Deutschland zusammen. Das
deutsche Cannabisgesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit ist Deutschland das zweite Land der Gruppe der Sieben, das den Cannabiskonsum für Erwachsene bundesweit legalisiert und reguliert. Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas.
Nach den genehmigten Cannabisgesetzen Deutschlands dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm (0,88 Unzen) Cannabis besitzen. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz den Anbau von bis zu drei Marihuanapflanzen pro Haushalt und streicht Marihuana von der Liste der Betäubungsmittel, wodurch die Voraussetzungen für die Eröffnung von „Cannabis-Clubs“ im Laufe dieses Jahres geschaffen werden. Darüber hinaus ist für medizinisches Marihuana kein ärztliches Rezept mehr erforderlich.
In Deutschland wird erwartet, dass der Gesamtumsatz im Jahr 2024 etwa 1,5 Milliarden Dollar erreichen wird und bis 2027 auf etwa 3,7 Milliarden Dollar ansteigen wird, so die Schätzungen der BDSA. Dieses signifikante Wachstum ist auf einen Anstieg der medizinischen Marihuana-Verschreibungen um 30-50 % seit dem 1. April 2024 zurückzuführen. Der Erfolg der deutschen Cannabisindustrie kann ein Katalysator für eine einheitlichere und fortschrittlichere Legalisierung und Regulierung von Cannabis auf dem gesamten Kontinent sein.